Inzwischen ist die VO zur Erweiterung der Befahrensverbote im Westen des Steinhuder Meeres erlassen worden. Noch kann man Normenkontrollklage erheben. Da gibt es schon weitere Verschärfungen im Verordnungsentwurf LSG H 01. Auch hiergegen haben wir Einwendungen erhoben.
Nachtrag: Der Anhang zur Verordnung wurde aufgrund unserer Interventionen nachgebessert. Das ist eine Verbesserung, in der Sache bleibt es jedoch bei weitergehenden Einschränkungen.