„Lenkzeiten“ auch für Sportboote

„Lenkzeiten“ auch für Sportboote, wenn sie gewerbsmäßig genutzt werden!

Gemäß § 15 II SeeSpBootVO muss jedes gewerbs-mäßig genutzte Sportboot, wenn es innerhalb von 24 Stunden länger als 10 Stunden in deutschen Gewässern fährt, mit einem weiteren Führerscheininhaber besetzt sein. Das gilt gem. § 19 SeeSpBootVO ebenso für einen Sportbootführer mit Wohnsitz in Deutschland und einem deutschen Führerschein, wenn er ein Boot im Ausland führt.

Praxistip:
Planen Sie als gewerbsmäßiger Skipper in den genannten Fällen niemals ein Etmal von mehr als 10 Std., wenn sie keinen zweiten Führerscheininhaber an Bord haben. Andernfalls handeln Sie ggf. grob fahrlässig und machen sich womöglich haftbar. Achten Sie darauf schon bei der Angabe des beabsichtigten Reiseziels im Logbuch! Sollten unvorhersehbare Ereignisse die Reisezeit verlängern, ist das natürlich unvermeidlich. Dann sollten Sie auf jeden Fall das Ereignis im Logbuch dokumentieren, um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden.

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