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Gastbeitrag zu den Erweiterungen der Naturschutzgebiete

Gastbeitrag von Weltleser aus Neustadt:

  • Um 1960 gab es keine Naturbojen im Ostenmeer – die Vögel waren im Schilf und dahinter im Flachwasser.
  • Um 1980-90 gab es die erste Bojenkette – die Vögel waren weiter im Schilf und dahinter im Flachwasser – nicht auf der gesperrten Wasserfläche.
  • Seit 2017 gibt es die weit in das Meer verlegte Bojenkette im Ostenmeer – die Vögel sind weiter im Schilf und dahinter – nicht auf der gesperrten Wasserfläche.Was soll die Einengung für den Wassersport?

Aber: Reiher sitzen auf den Stegen, Enten und Gänse laufen über die Grundstücke. Haubentaucher und Blässhühner brüten an unseren Stegen. Wir stellen fest – das Zusammenleben von Mensch und Tierwelt braucht keine weiter Einschränkungen.
Wir müssen aber dringend dafür sorgen, dass die frühere, natürliche Strömung im Meer, in den Deipen, wieder hergestellt wird, um das Meer – eben auch die Natur im Naturpark – zu erhalten.

Naturschutz am Steinhuder Meer überzieht

Gerade erst hat die Region Hannover das Naturschutz-gebiet im Ostenmeer ausgeweitet, schon  arbeitet sie daran, dasjenige im Westenmeer auszudehnen.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

  • Erneute Ausdehnung der Befahrensverbote für Segler, Fischer und die Berufsschifffahrt bis auf etwa 700 m an den Wilhelmstein!
  • Bestimmte Stege im Bereich Mardorf dürfen nicht mehr aufgebaut werden. Das Baden vor dem Grundstück ist verboten.
  • Der Meerbach darf nicht mehr befischt werden.
  • Die Sicherungswälle gegen das Auslaufen des Steinhuder Meers dürfen nicht mehr gepflegt und repariert werden. Es besteht die Gefahr des Auslaufens.
  • Das Meer darf in der Schutzzone und darüber hinaus nicht mehr entschlammt werden. Das führt dazu, dass es auch darüber hinaus verschlammen wird.
  • Die besegelbare Fläche wird um etliche  Quadratkilometer verkleinert und noch mal um die gleiche Fläche weiter verschlammen.

Damit steht der Fortbestand des Steinhuder Meeres als Naherholungsgebiet in Frage!

Der Naturschutz ist ein hohes Gut! Gerade wegen seiner Schönheit und Artenvielfalt ist es ja so ein gern besuchtes Naherholungsgebiet mit weitem Einzugsbereich.

Für den Verordnungsentwurf  „Westufer Steinhuder Meer“ und seine Begründung hat die Region Hannover auf über 30 Seiten Textbausteine zusammengetragen, aber auf eine angemessene Abwägung aller anderen Interessen nahezu völlig verzichtet.! Es ist an der Zeit, sich  massiv zur Wehr zu setzen!

Außer Acht gelassen hat die Naturschutzbehörden folgende Beobachtungen:

  • Trotz der derzeitigen Nutzung haben sich neue Arten angesiedelt, sie fühlen sich also gar nicht gestört.
  • Segler, Berufsschifffahrt, Fischer und Anlieger verhalten sich im eigenen Interesse überwiegend rücksichtsvoll.
  • Deswegen gelten Segler z.B. im Nationalpark Boddengewässer als privilegiert und dürfen in der Zone 2 segeln und ankern – weil sie Vögelpopulation dort jedenfalls nicht stören!
  • Vögel z.B. gewöhnen sich an diese Nutzungen und lassen sich auch von Stegbauaktivitäten nicht vom Nestbau und Brüten ablenken.

Gleichzeitig nimmt seit Jahresbeginn der Verkehr durch rasende und lärmende Motorboote ohne erkennbaren Fahrtauftrag erheblich zu. Das wiederum weist auf ein Vollzugsdefizit der Behörde hin.

Rechtswidriger Naturschutz?

Nachtrag: Mitnichten ist der Naturschutz am Steinhuder Meer rechtswidrig, das hat sich bei der Verhandlung des OVG Lüneburg im Oktober 2021 jedenfalls insoweit ergeben, als die Verbote das FFH-Gebiet (Flora Fauna Habitat, erlassen aufgrund einer EU-Richtlinie) betreffen. Dann findet eine Abwägung mit anderen Interessen nicht mehr statt.

Inzwischen habe ich die Naturschutzverordnung Steinhuder Meer rechtlich geprüft und eine Stellungnahme an die Region Hannover verfasst. Diese muss sich jetzt im Einzelnen damit befassen, bevor sie über den Erlass der Verordnung entscheidet.

Auch die Städte Wunstorf und Neustadt haben gegen die Naturschutzverordnung Einwände erhoben.

Ob inzwischen dagegen Klagen erhoben worden sind, ist mir nicht bekannt. Was tut die Notgemeinschaft eigentlich?