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Steinhuder Meer rund – das große Segelspektakel

WindiGO unterwegs – eine von 3 reinen Frauencrews

Die „Dickschiffregatta“ auf dem Steinhuder Meer! Es starten Boote bis 7,80 m Länge mit Kiel, Schwert, Kielschwert. Dazu gehören Törn geeignete Yachten wie Bavaria, TES, Etap, Friendship und gewichtssparend ausgeräumte Neptuns, Variantas sowie Rennmaschinen wie „Microcupper“. Der Schnellste erreicht das Ziel nach etwa 10-12 sm in knapp 3 Stunden, der Langsamste in fast 5 Stunden und einer war so langsam, dass er „gezeitet“ wurde. 😉 Außerdem gibt es Klassenwertungen, das ist natürlich fairer, weil die anderen Boote nicht wirklich miteinander vergleichbar sind.

vorne XCite, davor WindiGO – die Reihenfolge wird sich noch ändern

Die endgültige Platzierung einer Yacht im Rennen wird mit der Yardstick-Formel ermittelt, die die Leistungsfähigkeit eines Bootes widerspiegelt. So kommt fein guter Segler mit einem langsameren Boot auf eine bessere Platzierung als nach Zeit ermittelt. WindiGO hat ein YS von 122 bekommen und XCITE von 124. Bei der Platzierung ist noch Luft nach oben.

Der von WindiGO gesegelte Regattakurs

Bei 4 Bft und Böen bis 6 Bft ging es am Wind ordentlich zur Sache. Dabei sein und ankommen ist alles. Der Rest ist Fun. Unglücklich, wer in ein Ramming verwickelt ist: So ist es zwei Neptuns passiert. XCITE konnte eine Kollision auf der Startlinie mit dem Manöver des letzten Augenblicks noch geradeso verhindern. Eine andere Yacht ist durch einen Steuerfehler aus dem Ruder gelaufen.

https://www.steinhuder-meer-rund.de/

OVG Lüneburg – Steinhuder Meer, Segler unterliegen

20.10.2021: Das OVG hat der Normenkontrollklage der Ballonfahrer teilweise stattgegeben. Die Segler müssen die weitere Einschränkung ihres Reviers hinnehmen. Naturschutzbelange im FFH-Gebiet überwiegen alle anderen Interessen. Wir Segler müssen uns damit abfinden – und können bestenfalls politisch darauf hinwirken, dass das FFH-Gebiet nicht ausgeweitet wird.

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-gegen-die-naturschutzgebietsverordnung-totes-moor-der-region-hannover-teilweise-erfolgreich-205198.html

Im Rahmen dieser Erörterung hat Frau Papenfuß (Region Hannover) darauf hingewiesen, dass sie eine darüber hinausgehende Ausdehnung des FHH-Gebietes empfiehlt und zwar auf die Flächen des IBA- Gebietes. IBA (Important Bird Area) ist keine rechtliche Norm, sondern eine fachliche Bewertung der Ornithologen.

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Das OVG Lüneburg hat heute, am 19.10.2021, drei Normenkontroll-klagen gegen das Naturschutzgebiet Totes Moor (Ostenmeer) verhandelt:

  1. Ein Ballonfahrerunternehmen klagt gegen das Start- und Landeverbot in dem Erweiterungsgebiet, das über die FHH-Festsetzung hinausgeht sowie gegen die Flugverbotszonen im Bereich von 150 und 600 m Flughöhe. Im ersteren Punkt könnten die Klage erfolgreich sein.
  2. Ein Segelverein klagt gegen die Ausweitung der Schutzzonen, weil er dadurch Teile seines Ausbildungsreviers verloren hat. Deren Argumentation erschien mir –  selbst Segler- wenig überzeugend.
  3. Ein Bürger und Vorstandsmitglied der Notgemeinschaft klagt gegen die Einschränkung seines Segelreviers und gegen weitgehende Nutzungsverbote seiner Grundstücke. Die Klage hat m.E. wenig Aussicht auf Erfolg (s.u.), weil Naturschutzbelange im FFH Gebiet alle anderen Interessen überwiegen.

Das Gericht hat zunächst die Sach- und Rechtslage dargelegt und daraus eine Reihe von Rechtsfragen abgeleitet, die zur Entscheidung anstehen:

  • Ist die Festsetzung einer Verbotszone unwirksam, wenn es der Verordnungsgeber versäumt hat, die Verbotsgebiete in der Karte zeichnerisch dazustellen?  ( ja)
  • Hat die Naturschutzbehörde die Kompetenz, Flugverbotszonen festzusetzen? (nein)
  • Es gehe nicht um eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und dem Naturschutz. Wenn eine Beeinträchtigung des Naturschutzes möglich erscheint, dann sei das betreffende Verhalten zu beschränken.

Schlimmer geht immer

Inzwischen ist die VO zur Erweiterung der Befahrensverbote im Westen des Steinhuder Meeres erlassen worden. Noch kann man Normenkontrollklage erheben. Da gibt es schon weitere Verschärfungen im Verordnungsentwurf LSG H 01. Auch hiergegen haben wir Einwendungen erhoben.

Nachtrag: Der Anhang zur Verordnung wurde aufgrund unserer Interventionen nachgebessert. Das ist eine Verbesserung, in der Sache bleibt es jedoch bei weitergehenden Einschränkungen.

Naturschutz am Steinhuder Meer überzieht

Gerade erst hat die Region Hannover das Naturschutz-gebiet im Ostenmeer ausgeweitet, schon  arbeitet sie daran, dasjenige im Westenmeer auszudehnen.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

  • Erneute Ausdehnung der Befahrensverbote für Segler, Fischer und die Berufsschifffahrt bis auf etwa 700 m an den Wilhelmstein!
  • Bestimmte Stege im Bereich Mardorf dürfen nicht mehr aufgebaut werden. Das Baden vor dem Grundstück ist verboten.
  • Der Meerbach darf nicht mehr befischt werden.
  • Die Sicherungswälle gegen das Auslaufen des Steinhuder Meers dürfen nicht mehr gepflegt und repariert werden. Es besteht die Gefahr des Auslaufens.
  • Das Meer darf in der Schutzzone und darüber hinaus nicht mehr entschlammt werden. Das führt dazu, dass es auch darüber hinaus verschlammen wird.
  • Die besegelbare Fläche wird um etliche  Quadratkilometer verkleinert und noch mal um die gleiche Fläche weiter verschlammen.

Damit steht der Fortbestand des Steinhuder Meeres als Naherholungsgebiet in Frage!

Der Naturschutz ist ein hohes Gut! Gerade wegen seiner Schönheit und Artenvielfalt ist es ja so ein gern besuchtes Naherholungsgebiet mit weitem Einzugsbereich.

Für den Verordnungsentwurf  „Westufer Steinhuder Meer“ und seine Begründung hat die Region Hannover auf über 30 Seiten Textbausteine zusammengetragen, aber auf eine angemessene Abwägung aller anderen Interessen nahezu völlig verzichtet.! Es ist an der Zeit, sich  massiv zur Wehr zu setzen!

Außer Acht gelassen hat die Naturschutzbehörden folgende Beobachtungen:

  • Trotz der derzeitigen Nutzung haben sich neue Arten angesiedelt, sie fühlen sich also gar nicht gestört.
  • Segler, Berufsschifffahrt, Fischer und Anlieger verhalten sich im eigenen Interesse überwiegend rücksichtsvoll.
  • Deswegen gelten Segler z.B. im Nationalpark Boddengewässer als privilegiert und dürfen in der Zone 2 segeln und ankern – weil sie Vögelpopulation dort jedenfalls nicht stören!
  • Vögel z.B. gewöhnen sich an diese Nutzungen und lassen sich auch von Stegbauaktivitäten nicht vom Nestbau und Brüten ablenken.

Gleichzeitig nimmt seit Jahresbeginn der Verkehr durch rasende und lärmende Motorboote ohne erkennbaren Fahrtauftrag erheblich zu. Das wiederum weist auf ein Vollzugsdefizit der Behörde hin.

Rechtswidriger Naturschutz?

Nachtrag: Mitnichten ist der Naturschutz am Steinhuder Meer rechtswidrig, das hat sich bei der Verhandlung des OVG Lüneburg im Oktober 2021 jedenfalls insoweit ergeben, als die Verbote das FFH-Gebiet (Flora Fauna Habitat, erlassen aufgrund einer EU-Richtlinie) betreffen. Dann findet eine Abwägung mit anderen Interessen nicht mehr statt.

Inzwischen habe ich die Naturschutzverordnung Steinhuder Meer rechtlich geprüft und eine Stellungnahme an die Region Hannover verfasst. Diese muss sich jetzt im Einzelnen damit befassen, bevor sie über den Erlass der Verordnung entscheidet.

Auch die Städte Wunstorf und Neustadt haben gegen die Naturschutzverordnung Einwände erhoben.

Ob inzwischen dagegen Klagen erhoben worden sind, ist mir nicht bekannt. Was tut die Notgemeinschaft eigentlich?