Nach den zwei sehr attraktiven Wochentörns in der Adria habe ich die Saison 2022 beendet. Mehr darüber in unserem Revier Adria.
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Mitsegeln auf dem Steinhuder Meer
Wer möchte mal die andere Perspektive einnehmen? Sei Teil der weißen Segelflotte auf dem Steinhuder Meer!
Bis zu 4 Gäste können auf WindiGO mit-segeln. Einzige Bedingung: Ihr sorgt für den Imbiß an Bord und kühle Getränke (ohne Alkohol). Wer Lust hat, schickt eine Mail an Rainer@backbordbug.net
Steinhuder Meer rund – das große Segelspektakel
Die „Dickschiffregatta“ auf dem Steinhuder Meer! Es starten Boote bis 7,80 m Länge mit Kiel, Schwert, Kielschwert. Dazu gehören Törn geeignete Yachten wie Bavaria, TES, Etap, Friendship und gewichtssparend ausgeräumte Neptuns, Variantas sowie Rennmaschinen wie „Microcupper“. Der Schnellste erreicht das Ziel nach etwa 10-12 sm in knapp 3 Stunden, der Langsamste in fast 5 Stunden und einer war so langsam, dass er „gezeitet“ wurde. 😉 Außerdem gibt es Klassenwertungen, das ist natürlich fairer, weil die anderen Boote nicht wirklich miteinander vergleichbar sind.

Die endgültige Platzierung einer Yacht im Rennen wird mit der Yardstick-Formel ermittelt, die die Leistungsfähigkeit eines Bootes widerspiegelt. So kommt fein guter Segler mit einem langsameren Boot auf eine bessere Platzierung als nach Zeit ermittelt. WindiGO hat ein YS von 122 bekommen und XCITE von 124. Bei der Platzierung ist noch Luft nach oben.

Bei 4 Bft und Böen bis 6 Bft ging es am Wind ordentlich zur Sache. Dabei sein und ankommen ist alles. Der Rest ist Fun. Unglücklich, wer in ein Ramming verwickelt ist: So ist es zwei Neptuns passiert. XCITE konnte eine Kollision auf der Startlinie mit dem Manöver des letzten Augenblicks noch geradeso verhindern. Eine andere Yacht ist durch einen Steuerfehler aus dem Ruder gelaufen.
OVG Lüneburg – Steinhuder Meer, Segler unterliegen
20.10.2021: Das OVG hat der Normenkontrollklage der Ballonfahrer teilweise stattgegeben. Die Segler müssen die weitere Einschränkung ihres Reviers hinnehmen. Naturschutzbelange im FFH-Gebiet überwiegen alle anderen Interessen. Wir Segler müssen uns damit abfinden – und können bestenfalls politisch darauf hinwirken, dass das FFH-Gebiet nicht ausgeweitet wird.
Im Rahmen dieser Erörterung hat Frau Papenfuß (Region Hannover) darauf hingewiesen, dass sie eine darüber hinausgehende Ausdehnung des FHH-Gebietes empfiehlt und zwar auf die Flächen des IBA- Gebietes. IBA (Important Bird Area) ist keine rechtliche Norm, sondern eine fachliche Bewertung der Ornithologen.
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Das OVG Lüneburg hat heute, am 19.10.2021, drei Normenkontroll-klagen gegen das Naturschutzgebiet Totes Moor (Ostenmeer) verhandelt:
- Ein Ballonfahrerunternehmen klagt gegen das Start- und Landeverbot in dem Erweiterungsgebiet, das über die FHH-Festsetzung hinausgeht sowie gegen die Flugverbotszonen im Bereich von 150 und 600 m Flughöhe. Im ersteren Punkt könnten die Klage erfolgreich sein.
- Ein Segelverein klagt gegen die Ausweitung der Schutzzonen, weil er dadurch Teile seines Ausbildungsreviers verloren hat. Deren Argumentation erschien mir – selbst Segler- wenig überzeugend.
- Ein Bürger und Vorstandsmitglied der Notgemeinschaft klagt gegen die Einschränkung seines Segelreviers und gegen weitgehende Nutzungsverbote seiner Grundstücke. Die Klage hat m.E. wenig Aussicht auf Erfolg (s.u.), weil Naturschutzbelange im FFH Gebiet alle anderen Interessen überwiegen.
Das Gericht hat zunächst die Sach- und Rechtslage dargelegt und daraus eine Reihe von Rechtsfragen abgeleitet, die zur Entscheidung anstehen:
- Ist die Festsetzung einer Verbotszone unwirksam, wenn es der Verordnungsgeber versäumt hat, die Verbotsgebiete in der Karte zeichnerisch dazustellen? ( ja)
- Hat die Naturschutzbehörde die Kompetenz, Flugverbotszonen festzusetzen? (nein)
- Es gehe nicht um eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und dem Naturschutz. Wenn eine Beeinträchtigung des Naturschutzes möglich erscheint, dann sei das betreffende Verhalten zu beschränken.
Schlimmer geht immer
Inzwischen ist die VO zur Erweiterung der Befahrensverbote im Westen des Steinhuder Meeres erlassen worden. Noch kann man Normenkontrollklage erheben. Da gibt es schon weitere Verschärfungen im Verordnungsentwurf LSG H 01. Auch hiergegen haben wir Einwendungen erhoben.
Nachtrag: Der Anhang zur Verordnung wurde aufgrund unserer Interventionen nachgebessert. Das ist eine Verbesserung, in der Sache bleibt es jedoch bei weitergehenden Einschränkungen.
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